Endreinigung der Höhlenwohnung ist bei normaler Verschmutzung inklusive
Während der Mietdauer ist die Reinigung Sache des Mieters
Die Höhlenwohnung hat bei Abreise aufgeräumt und mehr oder weniger sauber zu sein
Sollte dieses nicht möglich sein, berechtigt dies den Vermieter, anhand des Zustandes der Höhlenwohnung, die notwendigen Kosten der Reinigung von der Kaution abzuziehen.
Nichtsdestoweniger, und auf Antrages des Mieters kann eine Reinigungsoption gegen zusätzliche Berechnung vorgesehen werden. Auch in diesem Fall ist aber die Höhlenwohnung in ordentlichem Zustand zu verlassen.
Soweit dieses nicht geschieht, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter. Soweit Sie sich nicht für die Reinigungsoption entschieden haben, wird erwartet, dass Sie sich vor Abreise vergewissern, dass die folgenden Punkte beachtet sind:
Möbel und Objekte im Innen- wie im Außenbereich sind an ihrem ursprünglichen Platz wieder aufzustellen.
Geschirr ist gereinigt und an seinem Aufbewahrungsplatz aufgestellt.
Kühl- und Gefrierschrank sind geleert und sauber.
Die Wohnung ist besenrein.
Die Müllbehälter sind geleert und sauber.
Die Bettdecken sind gefaltet auf dem Bett zurückzulassen.
Schonbezüge der Federkernmatratzen, Bettlaken und Kissenbezüge sowie Handtücher sind zusammengefaltet am Fußende des Bettes zu hinterlassen.
Gegebenenfalls, das heißt, wenn die Höhlenwohnung ungewöhnlich verschmutzt ist, wird Ihnen ein Zusatzbetrag für die Reinigung in Rechnung gestellt. Beachten Sie bitte Ihre Verpflichtung, unverzüglich jeden Defekt oder Störung in der Höhlenwohnung während Ihres Aufenthaltes anzuzeigen. Um Ihnen qualitativ hochwertige Beherbungsstätten zu gewährleisten, sind unsere Höhlenwohnungen durch die Tourismusbehörden Andalusiens unter der Nr. VTAR/GR/00640 zugelassen.